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Zwischen Erziehung, Heilung und Zwang

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In der SBZ und in der späteren DDR kam es nach 1945 auch zu Neuregelungen im Umgang mit Geschlechtskranken. So wurden die Rechte der Zwangseingewiesenen stark beschränkt. Die Umsetzung dieser normativen Grundlagen in der Praxis wurde am Beispiel des Fürsorgeheims für Geschlechtskranke Schloss Osterstein in Zwickau, dem Fürsorgeheim für Geschlechtskranke Leipzig-Thonberg und der geschlossenen Venerologischen Station Leipzig-Thonberg untersucht.
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Preis

28,90 CHF