Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
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Die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung kommt Am 16.12.2022 war es soweit: Der Bundesrat hat der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz ebenso zugestimmt wie der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die 8 neue Formulare einführt. Können, sollen und müssen ... Schon am Tag nach der Verkündung der neuen ZVFV kann es dann losgehen. Die neuen Formulare können sofort genutzt werden, sie sollten schnellstmöglich und sie müssen dann ab dem 01.12.2023 genutzt werden. Es gibt Einiges zu tun Schon aus der Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Formularstrukturen ergibt sich, dass die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung viele Neuerungen in der formellen Anwendung mit sich bringen. Aber auch die gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung seit 2014 mussten eingearbeitet werden und letztlich muss bei der Anwendung die sich stetig wandelnde Rechtsprechung berücksichtigt werden. Vom Experten erklären lassen Was es zu berücksichtigen gibt, zeigt diese Kombination aus einem Kommentar der eigentlichen Verordnung und der Formulare sowie eines Handbuches zum taktisch richtigen Ausfüllen der Formulare auf. Lassen Sie sich von dem bekannten Experten für das Zwangsvollstreckungsrecht, Herrn VRiOLG Frank-Michael Goebel durch die Verordnung und die Formulare führen. Er kennt sich nicht nur bestens in der Zwangsvollstreckung aus, sondern war am Verfahren auch beteiligt. Viele seiner Anregungen wurden in die neuen Formulare übernommen. Fit für eine effektive Zwangsvollstreckung in der Zukunft!
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