Zur Schutzfunktion des Wirtschaftsstrafrechts
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Der Untreuetatbestand (§ 266 StGB) stellt eine der wichtigsten und zugleich umstrittensten Vorschriften des deutschen Wirtschaftsstrafrechts dar. Er wurde in der jüngeren Vergangenheit von den Strafverfolgungsorganen vor allem dazu genutzt, jede Art von Fehlverhalten von Führungskräften bis hin zur Spitze der deutschen Wirtschaft zu sanktionieren, wobei man sich insbesondere die Offenheit und Unbestimmtheit der gesetzlichen Formulierungen zu Nutze gemacht hat. Auch wenn die Untreue und die mit ihr vergleichbaren Tatbestände des US-amerikanischen Strafrechts den Kern der vorliegenden Untersuchung darstellen, so geht sie darüber hinaus. Durch den vertieften Blick auf das jeweilige System des Vermögensstrafrechts und die Arbeit mit konkreten Fällen wird deutlich, wie stark das Verständnis von Wirtschaft und Verteilungsgerechtigkeit das Gesetzesverständnis gerade in Deutschland prägt und wie dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot besser Rechnung getragen werden könnte.
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