Zur Rolle des Betriebsrats bei Betrieblicher Gesundheitsförderung nach SGB V als Instrument der Konfliktprävention
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Konfliktprävention am Arbeitsplatz ist ein hohes Gut - theoretisch. Praktisch tun sich Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und einzelne Mitarbeitende schwer, Strukturen zu schaffen und mit Leben zu füllen. Dabei ist zu wenig bekannt, dass die Krankenversicherer über die Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Arbeit "gesundheitsförderlich zu gestalten" und "gesundheitsgerecht zu führen".
In diesem Prozess kann der Betriebsrat eine wichtige Stellschraube sein. Ihm steht dafür unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes auch ein starkes Mitbestimmungsrecht zur Seite. Dennoch verbleibt ausreichend Konfliktpotential, das mit Elementen aus Mediation und Konfliktmanagement gezielt bearbeitet werden kann. Im Ergebnis können die Betriebspartner so einen nachhaltigen Prozess zur Gesundheitsförderung als Beitrag zur effektiven Konfliktprävention etablieren.
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