Zur Rezeption des «inneren Systems» des deutschen Privatrechts in der Volksrepublik China
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Ausgehend von den historischen Grundlagen und den heutigen Tendenzen des chinesischen Privatrechts und entsprechend dem dringenden Bedürfnis nach einem modernen und vollständigen chinesischen ZGB sollte es durchaus möglich sein, die Grundprinzipien, das «innere System» des deutschen Privatrechts, in China zu rezipieren. Dabei sollten nicht nur einzelne Prinzipien je für sich, sondern ihre Funktion als ein einheitliches Wertesystem bedacht werden. Das zukünftige chinesische ZGB sollte insbesondere den Grundsatz der sozial gebundenen Privatautonomie, den Gleichheits- und Ausgleichsgrundsatz sowie den Grundsatz von Treu und Glauben in das Gesetz aufnehmen und in weiteren Rechtsnormen und -instituten systematisch konkretisieren. Es sollte darüber hinaus ausdrücklich bestimmen, daß diese Grundsätze für Richter bei der Auslegung und Lückenausfüllung des Rechts maßgebend sind.
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