Zur Reform der föderalen Finanzverfassung in Deutschland
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Im März 2007 hat die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ihre Arbeit aufgenommen. Im Anschluss an die im September 2006 in Kraft getretene erste Stufe der Föderalismusreform wird sich in den kommenden Monaten zeigen, inwieweit Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen der Föderalismuskommission II die politische Kraft aufbringen, die Finanzbeziehungen an die veränderten Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung anzupassen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften zu stärken und ihre Finanzausstattung aufgabenadäquat auszugestalten sowie eine grundlegende Umkehr bei der öffentlichen Gesamtverschuldung einzuleiten - und somit die zweite Stufe der Reform des bundesdeutschen Föderalismus auf den Weg bringen.
Experten aus Wissenschaft und Praxis haben die Möglichkeiten einer "Neuordnung der Finanzbeziehungen im deutschen Bundesstaat" auf einer gemeinsamen Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Bertelsmann Stiftung und dem Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen im September 2007 analysiert und diskutiert. Die Ergebnisse dieser Tagung sollen durch den vorliegenden Band zur aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion beitragen.
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