Zur Informationstätigkeit des Bundesrechnungshofes
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Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über aktuelle Prüfungsergebnisse hat sich neben der Prüfungs- und Beratungstätigkeit als bedeutende und eigenständige Aufgabe des Bundesrechnungshofes (BRH) herausgebildet. Gleichzeitig erreichen den BRH vermehrt Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsrecht. Diese Entwicklung gibt Anlass, die Informationstätigkeit des BRH näher zu untersuchen.
Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Informationsinteresse des Bürgers hinsichtlich der Verwendung von Steuergeldern einerseits und der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung sowie des Prüfungsauftrages des BRH andererseits. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Feststellungen des BRH unverbindlich sind, gleichzeitig jedoch aufgrund der weitreichenden Erhebungs- und Prüfungsbefugnisse auch Rechte privater Dritter betreffen können.
Marten J. Vogt gelangt zu dem Ergebnis, dass der BRH ein eigenständiges Recht zur Publikumsinformation besitzt, jedoch regelmäßig nicht zur Auskunft nach dem IFG verpflichtet ist. Zugleich gibt der Autor einen umfassenden Überblick über Stellung, Befugnisse und Aufgabenwahrnehmung des BRH. Insbesondere wird dabei auf die Anhörung betroffener Dienststellen und Privater vor Veröffentlichung eines Prüfungsergebnisses eingegangen.
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