Zur Frage des Frauenwahlrechts (Classic Reprint)
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Excerpt from Zur Frage des FrauenwahlrechtsSieihe anderer Staaten und f ogar in Dielen ibrobinaen ibreufaenß befteht ebenfallß ein befchranfteß %rauenftimnrrecht. %n Den fieben öft l1chen s, lirc'pinaen Deß genannten 2andeß, foroie in 28eftfalen und ©chleß 1o1g-öolftein befihen 8rauen in Den ländlichen ©emeinben Daß Mahl r_echt au Den ©emeindeoertoaliungen. $edoch nicht alle ©emeinbebürge r111nen, fondern nur_ Die grundbefipenden und fteueraahlenden unter ihnen. ßdaß gle1che gilt Don Dem 8rauentoahlrechte 311 Den ©emeinde reiten n1cht nur auf Dem 8anbe, fondern auch in Den ©'tädten in einem %e1le Der ißfala und ander1oärtß. 9luch in Den terreichifchen Gron iändern befipen Die {grauen in Den ländlichen und in Dielen ftiidtifchen @eme1nden Daß 9'iecht, D1e ©emändebertoaltung au wählen, aber Daß 9iecht eignet ihnen ebenfallß nur, wenn fie ©rundbefiherinnen oder eigen berechtigte ©teuergahlerinnen find. 9luf Dem ©emeinbetoahlrecht baut fich Daß ßanbtagßtoahlrecht Der. Qronliinber auf, und biß au Deß pllgeme1nen Mahlrechtß Durch Daß sbroletariat, unter 5ührung Der ©omalbemolrat1e, mar eß auch Die ©rundlage Deß Mahlrechtß au Dem ¿ieichßrat. %n Der {folge Dabon befipen in Dielen ofterreichifche11 Stron liindern Die ©runde1gentümerinnen und in manchen sironlündan auch D1e Dem 8enfuß genügenden ©teueraahlerinnen Daß Mahlrecht au Den @1naellanbtagen. %iß zur @inführung Deß allgemeinen Mahlrechtß fonnten ferner Die @rofigrundbef13erinnen unter Den gefehlich Dor gefchriebenen %edingungen an Den Mahlen aum ¿ieichßrat teilnehmen. ©chtoeben befteht unter ahnlichen Sßebingungen ein Derlümmerteß $rauentoahlredat 311 Den ©en1eindebertoaltungen. ®ie meiften Sbeftim mungen, torlche Daß 8rauenftimmrecht Der angeaogenen 2lrt feftlegen, machen eß Don ©rundbefip und @teuerleiftung abhängig und charalteri fieren eß fchon dadurch alß ?)iecht Deß %efiheß, nicht Der EURßerfon. Sdiefe feine Mefenßeigentümlichfeit tritt noch fchürfer Daburch in Die fche1nung, Daf3 Dielfach Die befißenden und mahlberedatigtm {grauen Daß Mahlrecht nicht perfönlich außüben Durfen, fondern Durch einen mann lichen 9lnbertoanbten oder $beoollmachtigten außuben laffen müffen. (iin fo gearteteß Mahlrecht ift Durchauß nicht Daß 9'iecht, Daß loir für Daß gefamte weibliche ©efd1lecht fordern. @ß ift ein ¿iorrecht Deß $efiheß und nicht Daß 9'iecht, Daß nach unferer 9luffaffung Der %rau alß iberfönlichfeit, alß ©taatßbürgerin gebührt. @ß fteht Daher im fchrnffen ©egenfah au unferer {gorberung. 8n (inglanb finden nur betreffß Deß %rauentoahlrechtß au Den derfchredenen Drganen Der lofalen ©elbftber toaltung ein Qompromifi atoifchcn Dem 2rechte Deß %efißeß und Dem machte Der 8rau alß'. Berfönlichfeit. Fiber ßefih foli m Der Selbftber toaltung 2recht und ?bertretung haben, _ auch wenn aufnlhger10g1fe nicht Der Mann, fondern Die %rau fe1n sz'.rager 1ft, Dem fap1ta liftifchen (bruaat3 entfprechenb, dab Daß @1gentum felbft Daß ge ringere foaiale ©efaf3 heiligt. Sdaß 8rauentoahlrecht 511 , den Der fchiebenen Qörperfchaften Der lolalen ©elbftbertvaltung tft Daher toeitauß ubertoiegenb auf Den 3enfuß gegrünbet. 3mmerh1n aber übt Die englifche %rau perfönlich 1hr Mahlrecht auß. Llnferer lieber aeugung entfpred1enb Darf Daß 8rauenft1mmrecht 1edoch tueder an ©runb befip noch an getrerblicheß @igentum oder @teuerle1ftung gebunben fe1n.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.com
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