Zur Einpreisung von Opportunitätskosten unentgeltlich zugeteilter CO2-Emissionszertifikate in die Strompreise
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Mit Beginn der 3. Handelsperiode des EU-Emissionshandels erfolgt zum 1.1.2013 eine Umstellung des Zuteilungssystems an die Anlagenbetreiber der Energiewirtschaft: eine unentgeltliche staatliche Zuteilung von Emissionszertifikaten wird durch eine Vollversteigerung ersetzt. Damit einher geht die politische Erwartung, dass Windfall Profits, die Energieanlagenbetreiber seit 2005 erzielen konnten, gänzlich wegfallen.
Das vorliegende Werk belegt, dass diese Erwartungshaltung jedenfalls nicht ohne erhebliche Einschränkungen begründet ist. Einleitend wird erörtert, dass das unternehmerische Verhalten "Opportunitätskosteneinpreisung" zwar dem Grund nach ökonomisch rational und zudem auch im Lichte des europäischen und deutschen Emissionshandelsrechts nicht per se rechtswidrig ist. Eine Volleinpreisung unentgeltlich zugeteilter Emissionszertifikate ist dennoch weder rational, noch im Lichte des Emissionshandels- und Kartellrechts zulässig.
Die Kriterien, die für die Bestimmung der zulässigen Höhe einer Opportunitätskosteneinpreisung im EU-Emissionshandel relevant sind, werden ebenso erarbeitet, wie die tatbestandlichen und prozessualen Hürden, die eine Preismissbrauchsaufsicht nach §§ 29, 19 GWB und Art. 101 AEUV erheblich erschweren.
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