Zur Bestimmung der Funktion der Einbildungskraft in der >Analytik des Erhabenen<
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Der Anblick bedrohlicher Gebirgsmassen und tiefschwarzer Donnerwolken löst nicht etwa Angst oder bloße Ehrfurcht vor der Naturgewalt aus, es ist das eigene übersinnliche Vermögen, dessen das sinnlich-vernünftige Subjekt sich in der erhabenen Erfahrung bewusst wird. Bei Kant kommt dieses >Geistesgefühl< im Ästhetisch-Erhabenen als Verschränkung zwischen subjektiver Sinnlichkeit und Intelligibilität zum Ausdruck. Mit einer Aufwertung der Einbildungskraft und einer Betonung der Ästhetizität des Erhabenen wird deutlich, dass nicht die Moral zentral ist, sondern die Oszillation zwischen Natur- und Freiheitsdetermination. Das Subjekt erfährt seine natürliche Beschränktheit sowie die Anlage zur Freiheit. Ausgehend von einer Kritik an der zeitgenössischen Auslegung der Theorie weist diese Studie auf, dass mit einer vernunftzentrierten Lesart ein Kompatibilitätsproblem mit den Grundpfeilern der Ästhetik Kants entsteht: Die Vernunft kann nicht das für das Geistesgefühl verantwortliche Vermögen sein. Die Bestimmung und Rekonstruktion der Funktion der Einbildungskraft legt die transzendentale Grundlage der erhabenen Erfahrung frei und weist auf, dass das Übersinnliche im Erhabenen ästhetisiert und in Ausrichtung auf den Gemütszustand des Subjekts subjektiviert wird.
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