Zur Begründung und Problematik der objektiven Dimension der Grundrechte
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So fast unbestritten heute die Grundrechte auch als «objektiv-rechtliche» Gewährleistungen verstanden werden, die Frage der Begründung dieser grundrechtlichen Gewährleistungskomponente ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Das Anliegen dieser Untersuchung besteht darin, die weithin akzeptierte objektive Dimension der Grundrechte näher zu begründen, in moderne Grundrechtstheorien einzubetten und gegenüber Einwänden abzusichern.
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