Zur Ausübung von gesetzlich eingeräumten Konsolidierungswahlrechten im Konzernabschluss
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Der Gesetzgeber gewährt bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen eine Vielzahl von Wahlrechten. Gleichzeitig muß aber nach 297 Abs. 2 HGB die Zielsetzung des konsolidierten Abschlusses sein, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Wahlrechte können auf diese Zielsetzung erheblichen Einfluß nehmen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu klären, wie die Ausübung von Konsolidierungswahlrechten unter der Generalnorm des true and fair view im handelsrechtlichen Konzernabschluß erfolgen sollte. Als Grundlage der Untersuchung dienen hierbei bestimmte Konsolidierungsgrundsätze, die mit dem Zweck des Konzernabschlusses in Einklang stehen und auf der Basis des HGB abgeleitet werden. Darauf aufbauend werden die bestehenden Konsolidierungswahlrechte kritisch untersucht und Grundsätze für ihre Ausübung im Konzernabschluß abgeleitet.
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