Zum ewigen Frieden
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Die Altersschrift »Zum ewigen Frieden« gehört zu den bekanntesten Werken des deutschen Philosophen Immanuel Kant. Moderne Bedeutungen des Begriffs Frieden gehen entscheidend auf die hier vorgestellte Theorie zurück. In Form eines Friedensvertrages wendet Kant seine Moralphilosophie auf die Politik an, um die Frage zu beantworten, ob und wie dauerhafter Frieden zwischen den Staaten möglich wäre. Dazu müssen von der Vernunft geleitete Maximen eingehalten werden, die aus den zugrundeliegenden Begriffen entwickelt werden. Für Kant ist Frieden kein natürlicher Zustand zwischen Menschen, er muss deshalb gestiftet und abgesichert werden. Die Gewährung des Friedens erklärt Kant zur Sache der Politik, die andere Interessen dabei der kosmopolitischen Idee eines allgemeingültigen Rechtssystems unterzuordnen habe. Bekannt geworden sind die Ideen des Völkerrechts, das die Verbindlichkeit der zwischenstaatlichen Abkommen fordert, und die Ausrichtung des Friedens als völkerrechtlichen Vertrag. In den Internationalen Beziehungen wird »Zum ewigen Frieden« den liberalen Theorien zugeordnet. Die Charta der Vereinten Nationen wurde wesentlich von dieser Schrift beeinflusst. [Wikipedia]
Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? ist ein Essay des Philosophen Immanuel Kant aus dem Jahr 1784. In diesem in der Dezember-Nummer der Berlinischen Monatsschrift veröffentlichten Beitrag ging Immanuel Kant auf die Frage des Pfarrers Johann Friedrich Zöllner »Was ist Aufklärung?« ein, die ein Jahr zuvor in derselben Zeitung erschien. Kant lieferte in diesem Aufsatz seine bis heute klassische Definition der Aufklärung. Nach ihm ist Aufklärung der »Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.«
Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht: Die Schrift entfaltet die Grundlagen der Geschichtsphilosophie Kants. Sie enthält aber auch Thesen zur Staatsphilosophie sowie zur Philosophie des Völkerrechts und kann als Vorwerk zu Zum ewigen Frieden (1795) gesehen werden. Die Überschrift deutet eine »Geschichtsschreibung in die Zukunft« an, bemerkenswerterweise hier sogar in »weltbürgerlicher Absicht«, also universell anwendbar. Es kann aus dem Werk eine rechtsphilosophische Überlegung entnommen werden, die dem kategorischen Imperativ ähnelt: Die Freiheit des Einzelnen soll zwar größtmöglich sein, findet ihre Grenzen aber, wenn die Gesellschaft dadurch beeinträchtigt wird.
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