Zulässigkeitsgrenzen der Überwachung der Internetnutzung von Arbeitnehmern
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Examensarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (IRI - Institut für Rechtsinformatik), Veranstaltung: IT-Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Auszug aus der Einleitung:Die Evolution der Informationstechnologie führt zu einer rasanten und kontinuierlichen Weiterentwicklung der digitalisierten Arbeitswelt. Um die Konkurrenzfähigkeit eines Betriebes zu sichern, kann es sich längst kein Unternehmen mehr erlauben, auf moderne Kommunikationsmittel zu verzichten. Telekommunikationsmedien wie das Internet steigern in einem immensen Maße die Effektivität des Arbeitseinsatzes von Angestellten, weswegen jeder Arbeitgeber bemüht sein wird, die wirtschaftlichen Ergebnisse durch die Bereitstellung eines weitgehend digitalisierten Arbeitsumfeldes wirtschaftlich zu optimieren. Doch die Investition für ein fortschrittliches Firmennetzwerk können noch so hoch sein, letztlich ist es der persönliche Einsatz eines jeden Angestellten, der die Funktionsfähigkeit der betrieblichen Organisation gewährleistet. So liegt es im natürlichen Interesse des Arbeitgebers, die qualitativen und quantitativen Arbeitsergebnisse seiner Angestellten zu kontrollieren.Einhergehend mit der Weiterentwicklung von IuK-Technologien eröffnen sich dem Arbeitgeber völlig neuartige Überwachungsmöglichkeiten, die ihm zur Leistungskontrolle zur Verfügung stehen, denn jeder Umgang mit Kommunikationsmedien hinterlässt eine Vielzahl von Informationsspuren, welche ohne großen technischen Aufwand zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden können. Gleichwohl besteht aber eine große Unsicherheit bzgl. des Umgangs mit derartigen Daten, hauptsächlich bedingt durch die unbestimmte Rechtslage. In wieweit diese erhoben, kontrolliert oder in irgendeiner Form verwendet werden dürfen, wird den meisten Arbeitgebern nicht bekannt sein.Ziel der folgenden Untersuchung ist es deswegen, einen Teilbereich der Arbeitnehmerüberwachung rechtlich zu durchleuchten. Der Fokus wird dabei auf die Überwachung des bedeutendsten Kommunikationsmediums gerichtet, dem Internet. Primär sollen dabei die arbeitgeberseitigen Zulässigkeitsgrenzen von Kontrollmaßnahmen aufgezeigt werden, welche in Bezug auf die Internetnutzung durch Arbeitnehmer einzuhalten sind.Um ein Verständnis dafür zu bekommen, in welchem Umfang sich die Internetnutzung eines Unternehmens bewegt, werden zunächst die relevanten Internetanwendungen skizziert. Grundlegend für eine Beurteilung der Internetüberwachung sind vor allen Dingen die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, eine Abwägung der widerstreitenden Interessen scheint für eine Lösung der Problemstellung unablässig zu sein.....
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen