Zulässigkeit der eingeschränkten Realisierungsmöglichkeit von Körperschaftsteuerguthaben
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Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16. Mai 2003 wurden die Rahmenbedingungen für die Realisierung des noch aus dem Anrechnungsverfahren stammenden Körperschaftsteuerguthabens erheblich verschärft. Zur Verstetigung des Körperschaftsteueraufkommens wurde die Nutzung bestehender Steuerguthaben durch ein dreijähriges Moratorium und die anschließende ausschüttungsabhängige, jährlich begrenzte Guthabenerstattung eingeschränkt. Diese Neuregelung ist vielfach kritisiert und als verfassungswidrig beurteilt worden. Die Arbeit setzt sich mit den Vorschriften zur Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens und den wirtschaftlichen Auswirkungen der veränderten Nutzungsmöglichkeit auseinander. Im weiteren wird die Verfassungsmäßigkeit von § 37 Abs. 2a KStG i.d.F. des StVergAbG untersucht.
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