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Zugangsberechtigung und besondere Sicherung im Sinne von § 202a StGB

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Mit dem 2. WiKG wurde das Ausspähen von Daten ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Schon im Gesetzgebungsverfahren rügten Sachverständige das in der Praxis nur mangelhaft vorhandene Problembewußtsein bei der Datensicherung. Diese Mahnungen sind in der aktuellen Auslegung nicht mehr zu finden. Doch nur eine einschränkende Auslegung des 202a StGB unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der Dateninhaber ermöglicht es, dem fehlenden Problembewußtsein entgegenzuwirken. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, ob der Paßwortschutz und die Kryptographie ausreichende Sicherungssysteme sind.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

76,00 CHF