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Zollrecht

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 137. Nicht dargestellt. Kapitel: Stapelrecht, Steuerrecht, Stromsteuergesetz, Abgabenordnung, Energiesteuergesetz, Branntweinsteuer, Säumniszuschlag, Kombinierte Nomenklatur, Verbindliche Zolltarifauskunft, Zollkodex, GDPdU, Zollrechtliche Versandverfahren, Direkte und indirekte Steuer, Präferenzzollsatz, Kaffeesteuergesetz, Unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke, Kristallglaskennzeichnungsgesetz, Freihafen, Schaumweinsteuer, Biersteuer, Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz, Zollrechtlicher Status, Verordnung Nr. 1781/2006, Außenwirtschaftsverordnung, TARIC, Tabaksteuer, Kranrecht, CIF-Preis, Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr, Verpflichtungserklärung. Auszug: Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich. Das Wort "Steuer" kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet so viel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in § 3 Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die Zölle und Agrarabschöpfungen der Europäischen Union gehören ebenfalls zu den Steuern. Zur Entwicklung des Steuersystems bis in das 19. Jahrhundert siehe Steuer. (ab 1871: folgt an dieser Stelle) Öffentlich-rechtliche Lasten Hauptartikel: FinanzverfassungsrechtDie Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt. Danach sind Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit nach unterschiedlichen Kriterien auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Das Steuerrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst alle Rechtsnormen, die das Steuerwesen der Bundesrepublik Deutschland regeln, insbesondere das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen. Steuerrechtliche Tatbestände und Rechtsbegriffe sind eigenständig zu definieren. Eine Bindung an das Zivilrecht besteht auch dann nicht, wenn in Steuergese
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