Zivilrechtliche und strafrechtliche Produkthaftung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1, 7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Neuss früher Fachhochschule, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Beginn des letzten Jahrhunderts gewann der Bereich der Produkthaftung für den Schutz der Allgemeinheit sowie der Natur und Umwelt, insbesondere im Bereich der strafrechtlichen Produkthaftung, immer mehr an Bedeutung. Mit dem Terminus Produkthaftung wird allgemein nach wie vor die zivilrechtliche Einstandspflicht des Herstellers für durch fehlerhafte Produkte entstandene Rechtsgutverletzungen verbunden, jedoch ist die Produkthaftung auch in anderen Rechtsgebieten von wesentlicher Bedeutung. Durch die Produkthaftung werden die Verantwortlichen eines Unternehmens belangt, wenn eine Rechtsgutverletzung die notwendige Folge ist, die auf ein in den Verkehr gebrachtes fehlerhaftes Produkt zurückzuführen ist.
Dem Produzenten werden zahlreiche Pflichten auferlegt, an die er sich strikt zu halten hat, um Gefahren für die Allgemeinheit, die von seinem Produkt ausgehen könnten, zu verhindern. So obliegen dem Hersteller im zivilrechtlichen Bereich die Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und die Produktbeobachtungspflicht. Besteht auch nur die geringste Vermutung, dass sich ein Produkt schädlich auf ein Rechtsgut des Produktnutzers auswirken könnte, so ist der Produzent verpflichtet, umgehend seiner Rückrufpflicht nachzukommen und das Produkt aus dem Verkehr zu nehmen. Der Produzent kann jederzeit aber auch in strafrechtlicher Hinsicht belangt werden, wenn ein im Strafrecht geschütztes Rechtsgut durch ein fehlerhaftes Produkt verletzt wird.
Der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Produkthaftung liegt jeweils die Verletzung eines Rechtsgutes, allgemein die Verletzung von Leib und Leben, zugrunde. Die zivilrechtliche, wie auch die strafrechtliche Produkthaftung, setzen die Kausalität, also den Ursachenzusammenhang, Verschulden und Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit, des Herstellers voraus. Der strafrechtlichen Produkthaftung wird im Allgemeinen eine größere Bedeutung beigemessen, da hier ein hohes Medien- und Öffentlichkeitsinteresse besteht, wie dies aus in der Vergangenheit öffentlich bekannten Fällen, wie beispielsweise des Lederspray-Falles oder des Contergan-Falles, um nur 2 bedeutende Fälle zu nennen, ersichtlich wird.
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