Zertifizierter Verwalter
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Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. So darf sich nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er oder sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung, widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
Das komplette Prüfungswissen
Übersichtliche und verständliche Darstellung aller prüfungsrelevanten Themenbereiche
Checklisten und Übersichten zur Lernkontrolle
Fragen und Lösungen zur Prüfungsvorbereitung mit Querverweisen auf die Lerninhalte
Zielgruppe
Verwalter:innen von Wohnungseigentum
Mitarbeiter:innen von Verwaltungsunternehmen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sind.
Folgt in 1-2 Arbeitstagen