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Zeitliche Begrenzung des Mandates für Landtagsabgeordnete. Auswirkungen auf die Altersstruktur der Landesparlamente in den neuen Bundesländern

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1, 8, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Fakultät für Humanwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit den Landesparlamenten in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und setzt sich mit der Fragestellung "Welche Auswirkungen hat die zeitliche Begrenzung des Mandates für Landtagsabgeordnete auf die Altersstruktur der Landesparlamente in den neuen Bundesländern?" auseinander. Es wird betrachtet, ob eine Amtszeitbegrenzung zu einer Veränderung der Zusammensetzung der Landesparlamente in den neuen Bundesländern führen würde. Dazu erfolgt neben der theoretischen Auseinandersetzung mit diesem Thema eine quantitativ empirische Untersuchung, die anhand von Datenbanken mit den Merkmalen der Landtagsabgeordneten in der Zeit von 1990 bis 2016 stattfindet. Dieser Zeitraum wurde deshalb gewählt, weil die Landesparlamente mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 neu gegründet und bis zum Jahr 2016 Legislaturperioden abgeschlossen wurden. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Arbeit liegen beispielsweise beim neu gewählten Landtag in Sachsen-Anhalt keine aufschlussreichen veröffentlichten Daten über die gewählten und nachgerückten Abgeordneten vor. Außerdem erscheint das Jahr 2016 als ungefähre Marke der 25-jährigen Deutschen Einheit als sinnvoll, um diesen Zeitraum umfangreich abzubilden. Im Dezember 2021 endete nach 16 Jahren offiziell die Amtszeit der Bundeskanzlerin Merkel. Dabei dauerte die Amtszeit der Bundeskanzlerin lediglich einige Tage weniger als die Amtszeit des sogenannten "ewigen Kanzlers" Helmut Kohl. Diese vergleichsweise lange Amtszeit, die Generationen geprägt hat, sorgte für den Anlass unterschiedlichster Debatten über eine mögliche zeitliche Begrenzung der Amtszeit von Regierungschefs ¿ vergleichbar mit der Begrenzung des Amtes des Bundespräsidenten, welche zwei Amtszeiten beträgt. Doch nicht nur einige Regierungschefs in der Exekutive haben eine lange Verweildauer in ihren Ämtern zu verzeichnen, auch in der Legislative, im Bundestag sowie in den Landesparlamenten ist dieses Phänomen festzustellen. Durch die Vollzeittätigkeit in den Parlamenten haben sich sogenannte Berufspolitiker herausgebildet, die ihre frühere Erwerbstätigkeit aufgeben, um beruflich die Bevölkerung in den jeweiligen Parlamenten zu repräsentieren. Allerdings wird dabei stets kritisiert, dass Politiker, die mehrere Legislaturperioden in einem Parlament verbracht haben, den Bezug zur allgemeinen Bevölkerung verloren haben, da sie sich ausschließlich in ihrer parlamentarischen Umgebung aufhalten.
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