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Zahnradlokomotive

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 21. Kapitel: Dampflokomotive ohne Adhäsionsantrieb, SSB ZT 4, ARB H I/2, Badische IX b, Badische IX a, RHB H I/2, DRG-Baureihe 97.4, SKGLB Z, MG H 2/3, Achenseebahn 1 bis 4, Dampfwagen der Königlichen Eisengießerei Berlin, BRB H 2/3, Bahnstrecke Santos¿Jundiaí, KkStB 69, RHB BCFeh 2/4, KkStB 269, DRG-Baureihe 97.5, AG CFe 3/3, KkStB 169, Württembergische Fz, DRB-Baureihe 97.4, Preußische T 26, RHB FZeh 2/4, Zsakaroczvölgyi Iparvasut Nr. 1 und 2, MG Hm 2/3, RHB BDeh 3/6, Bayerische PtzL 3/4, VRB H 2/3, CSD-Baureihe EMU 29.0, CSD-Baureihe T 426.0, BBÖ Z. Auszug: Der ZT 4 ist ein Triebfahrzeug der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB), das seit 1982 auf der Strecke der Zahnradbahn Stuttgart eingesetzt wird. Die Bezeichnung ¿ZT 4¿ steht für Zahnrad-Triebwagen mit vier Achsen. Die Spurweite des ZT 4 ist 1000 Millimeter, somit Meterspur, der Zahnradantrieb ist für eine einlamellige, leiterförmige Zahnstange nach dem System Riggenbach in Gleismitte und auf gleicher Höhe mit der Schienenoberkante konstruiert. Der ZT 4 hat die vorausgegangenen Fahrzeuggenerationen auf der Stuttgarter Zahnradbahnstrecke abgelöst. In den 1970er Jahren befanden sich die Stuttgarter Zahnradbahn und ihr Rollmaterial in einem kritischen und desolaten Zustand. Die Strecke war, von punktuellen Veränderungen und der neuen Oberen Weinsteigebrücke abgesehen, praktisch seit ihrem Umbau auf elektrischen Betrieb im Jahr 1902 nicht mehr saniert worden, der Betrieb wurde mit fünf zum Teil rund 40 Jahre alten Triebwagen (Nr. 101-105) und fünf Vorstellwagen aus der Dampfbahnzeit des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Nr. 116-120) durchgeführt. Das hohe Alter der Fahrzeuge, die es meist bereits auf weit über eine Million Laufkilometer gebracht hatten, und der zunehmende Mangel an Ersatzteilen führten zu immer kürzeren Wartungsintervallen der elektrischen und mechanischen Teile und immer häufigeren Ausfällen, 1974 musste bereits der Triebwagen Nummer 102 aufgegeben und zerlegt werden. Nicht zuletzt verursachten die Fahrzeuge einen beträchtlichen Lärm und waren in Ausstattung und Fahrkomfort alles andere als zeitgemäß. Hinzu kamen verschärfend rechtliche und wirtschaftliche Probleme: der Einsatz von Wagen mit Holzaufbauten war nach Straßenbahnbau- und Betriebsordnung (BOStrab) bereits nur noch mit Ausnahmegenehmigung zulässig, eine wünschenswerte Automatisierung der Türen bzw. ein Verschließen der Plattformen wäre zumindest bei den Vorstellwagen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich gewesen. Doch selbst bei automatischen Türen und dem damit möglichen Wegfall
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

Preis

19,50 CHF