Zahlungsauslösedienstleister und Datenbankrecht
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Zahlungsauslösedienstleister wie Klarna erfreuen
sich im Rahmen des Internethandels zunehmender Beliebtheit.
Dennoch sind diese Dienste zahlreichen Beschwerden im
Zusammenhang mit dem Umgang von sensiblen Daten der Kunden
ausgesetzt. Neben diesen datenschutzrechtlichen Bedenken
bleibt bisher völlig außer Acht, dass die
Zahlungsauslösedienstleister mit ihrem Dienst in bestehende
Datenbankrechte der Kreditinstitute eingreifen. Der
vorliegende Band ist der Analyse dieser
immaterialgüterrechtlichen Problematik gewidmet.
Prof. Dr. Thomas Hoeren ist Leiter des
Instituts für Informations-, Telekommunikations- und
Medienrecht (ITM) an der Universität Münster.
Aurelia Merbecks ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am
Institut für Informations-, Telekommunikations- und
Medienrecht (ITM) an der Universität Münster.
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