Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
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Die Beratungsintensität
im Wirtschaftsstrafrecht nimmt stetig zu. Geschuldet ist dies einem komplizierten Geflecht aus Wirtschafts- und Steuerrecht sowie einer unterschiedlichen Sichtweise auf Verantwortlichkeiten in den Unternehmen, gerade in jüngster Zeit.
Der neue Nomos Großkommentar
vertieft dort, wo allgemeine Strafrechtskommentare ihre Grenzen finden:
strikte Auswahl und Bewertung der kommentierten Vorschriften danach, ob sie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in der Strafrechtspraxis wesentlich bestimmen
besonderer Schwerpunkt: Aktienrecht
ausdifferenzierte Analyse des vorhandenen Meinungsbildes in der wissenschaftlichen Rezeption
akribische Auswertung der Rechtsprechung aus allen Instanzen
Engführung der Probleme, gerade im AT des StGB (z.B. Tatbestands- und Verbotsirrtum), auf die spezifisch wirtschaftsstrafrechtlichen Probleme mit klarem Blick auf den ökonomischen Bezugsrahmen
zahlreiche Verfahrenshinweise
Qualität ist nicht verhandelbar
für die beteiligten, führenden Experten aus Wissenschaft und Praxis. Sie antizipieren künftige Konfliktpotentiale und legen besonderen Wert auf aktuelle Fragestellungen (wie Compliance-Verantwortlichkeiten).
Bereits berücksichtigt mit Rechtsstand August 2016
die Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der internationalen Korruption und der Korruption im Gesundheitswesen
die Änderungen zur strafbefreienden Selbstanzeige
die Gesetzesinitiativen zur Vermögensabschöpfung und zum Unternehmensstrafrecht
die umfänglichen Änderungen im Kapitalmarktstrafrecht durch das AbschlussprüferreformG und das 1. FinanzmarktnovellierungsG.
Der neue Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
ist die neue Kompetenzgröße für Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte, Strafrechtswissenschaftler, Syndikusanwälte und Compliance-Verantwortliche sowie Fachanwälte im Wirtschaftsrecht.
Unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Werner Leitner (LEITNER & PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsstrafrecht in München, Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Augsburg, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, ) und Prof. Dr. Henning Rosenau ( Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) versammelt der Kommentar das Who is Who aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen