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Will das Kind sein Wohl?

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Das deutsche Kindschaftsrecht ist maßgeblich durch den Begriff des Kindeswohls geprägt. Doch bis heute ist nicht klar, was dieser Begriff eigentlich bedeuten soll. Auch ist sein Verhältnis zum Willen des Kindes bisher weitgehend ungeklärt. Klar ist nur, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Die Interpretation dessen, was Kindeswohl ausmachen soll, ist von rechtlichen wie gesellschaftlichen Entwicklungen, aber auch durch den Dialog von Recht und anderen Wissenschaftsdisziplinen wie der Psychologie geprägt. Jan-Robert Schmidt spürt der Entwicklung des Kindeswohlbegriffs seit der Nachkriegszeit nach und zeigt auf, welchen Wandlungen er über die Jahrzehnte unterworfen war. Gleichzeitig setzt er sich umfassend mit den Problemen auf rechtstheoretischer Ebene bei der Nutzung eines solchen Rechtsbegriffs auseinander.
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