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Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 10, Bucerius Law School - Hochschule f¿r Rechtswissenschaften in Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Erstmals in der von Kriegen, Massent¿tungen und Genoziden gespickten Geschichte der ¿modernen¿ Menschheit hat ein Peiniger sich dazu entschlossen, ¿ber die nach Kriegen vom Unterlegenen zu zahlenden Reparationszahlungen hinaus die V¿lkergruppe, die er noch wenige Jahre zuvor im europ¿chen Raum nahezu ausgerottet hatte, zu entsch¿gen. Sowohl organisatorisch als auch ¿berzeugungstechnisch standen die Beteiligten vor einer Mammutaufgabe. Einer Aufgabe, die wohl bei weitem nicht so konsequent, ernsthaft und umfassend h¿e bearbeitet werden k¿nnen, beziehungsweise auch heute noch bearbeitet wird, ohne die Mitwirkung des Gegenstands dieser Arbeit, der Conference on Jewish Material Claims against Germany. Im Folgenden soll die Claims Conference als weltweit einzigartiger Akteur des ¿Wiedergutmachungsrechts¿ beleuchtet werden, und zwar mit dem Fokus auf verm¿genskompensatorische Ma¿ahmen f¿r j¿dische Opfer des NS-Regimes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Um sich dem Thema angemessen n¿rn zu k¿nnen, wird vorerst die Entstehungsgeschichte sowie die Rolle der Claims Conference bei Entsch¿gungsma¿ahmen bis zum heutigen Tage behandelt. Anschlie¿nd soll die rechtliche Position erl¿ert werden, die ihr bei der Entsch¿gung oben genannter Opfer zukam, namentlich nach ¿ 2 I 3-5, Ia des Gesetzes zur Regelung offener Verm¿gensfragen (VermG). In Bezug darauf wird anhand des k¿rzlich ergangenen Urteils BGH, 25.05.2016 ¿ III ZR 99/15 insbesondere die umstrittene Frage behandelt, ob die JCC nach den eben genannten Normen als Rechtsnachfolgerin oder als Treuh¿erin j¿discher Verfolgter und deren Erben zu sehen ist.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

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24,90 CHF