Welche gesetzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zur Verbesserung des Nachbarrechts sind erforderlich?
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1. Anlafj zur Rechtsreform a) Die Verunreinigung der Luft Die moderne Entwicklung der Technik und das Anwachsen und Inein anderwachsen der Städte haben nicht nur in Deutschland, sondern auch in weiten Teilen des Auslandes zu einer erheblichen Verunreinigung der Luft geführt. Die Vielfalt der Quellen und der Folgen, die Schwierigkeiten der Feststellung und die Fragen der Verbesserung der Verhältnisse sind oft ge schildert 1. Angesichts der Schwierigkeit, die Tatbestände festzulegen, ist noch manches zweifelhaft und urnstritten, es steht aber wohl fest, daB nicht nur Belästigungen sondern auch Gefahren für die Allgemeinheit drohen oder schon eingetreten sind. Insgesamt handelt es sich urn ein auBerordentlich vielschichtiges Problem, das, wenn auch nicht primär, auch rechtliche Fragen aufwirft. Die Luft ist ein Gemeingut, von ihrer Beschaffenheit sind alle Menschen unmittelbar und - wegen der Bedeutung der Luft für Pflanze und Tier - mittelbar ab hängig. Das Recht als Sicherung der Sozialordnung und der Lebensvoraus setzungen der Menschen kann an der Frage der Luftreinhaltung daher nicht vorbeigehen. Diese Art des Rechts läBt sich als "allgemeine Daseinsvor sorge" bezeichen, das rechtliche Bemühen gilt dabei schlechthin allen im Raum lebenden Menschen. Soweit die Frage bisher als regelungsbedürftig erkannt ist, wird sie dadurch gelöst, daB für bestimmte Verhaltensweisen, insbesondere die Ausnutzung von Grundeigentum zu gewerblichen Anlagen, 1 Vgl. statt aller die parlamentarischen Erörterungen und die darauf ergangenen Berichte, und zwar: Zwischenbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf den Landtags beschluE vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 261) betr.
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