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Hans Kelsen war einer der bedeutendsten Verfassungs- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts und Hauptvertreter der sogenannten »reinen Rechtslehre«. In seinem Aufsatz »Was ist Gerechtigkeit?« von 1953 erörtert er die Frage nach Gerechtigkeit bei der Lösung von Interessen- und Wertkonflikten und für die Rechtfertigung menschlichen Verhaltens.
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