Was dürfen Bürgermeister
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Das Werk aus der Reihe BÜRGERMEISTERPRAXIS zeigt - jetzt bereits in der aktualisierten und ergänzten 2. Auflage - problematische Situationen auf, in die ein Bürgermeister aufgrund seiner Funktion kommen kann, und gibt Möglichkeiten vor, wie in diesen Situationen reagiert werden sollte.
Bürgermeister stehen Verwaltungen vor, repräsentieren die Kommune, deren Bürger sie gewählt haben, und häufig sind sie Aufsichtsratsmitglied eines kommunalen Unternehmens. Öfter als ihnen lieb ist, finden sie sich in der Rolle des Krisenmanagers oder gar des Sanierers. In diesen vielfältigen Funktionen, insbesondere aber als "Entscheidungsträger" wird ein Bürgermeister von vielen umworben.
Die Darstellung soll die notwendige Sensibilität für problematische Konstellationen fördern und Lösungsansätze für Verhaltensregeln geben. Zugleich ist das Handbuch ein Wegweiser für sicheres Verhalten in den vielfältigen Funktionen des Amtes. Das Werk hat Geltung für alle Flächenländer und beinhaltet ein eigenes Kapitel für die Aufsichtsratstätigkeit in kommunalen Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften.
Um gerade auch Bürgermeistern, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen, und Ehrenbeamten einen Einstieg in die Problematik zu ermöglichen, widmet das Buch zunächst drei Kapitel den grundlegenden Themenbereichen. Dies sind erstens der kommunalverfassungsrechtliche, zweitens der dienstrechtliche und drittens der strafrechtliche Handlungsrahmen.
Dem folgen Kapitel zu den, den Bürgermeistern in der Praxis immer wieder begegnenden Spannungsfeldern "Geschenke und Einladungen", "Reisen und Veranstaltungen", "Spenden und Sponsoring", "Nebentätigkeiten", "Aufsichtsratstätigkeiten", "Dienstwagen" und "Wahlkampf".
Das kompetente und praxisnahe Werk eignet sich vor allem für Bürgermeister, Mitglieder kommunaler Vertretungen, Rechtsämter und anwaltliche Praktiker.
Die Autoren: Monika Wissmann, Ministerialrätin im Innenministerium in NRW, und Martin Wissmann, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Lehrbeauftragter der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf .
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