Warnow (Fluss)
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 36. Kapitel: Flusssystem Warnow, Rostocker Hafen, Warnowtunnel, Trajekt Warnemünde-Gedser, Hafen Rostock, SV Hafen Rostock 61, Maria S. Merian, Kronprinz, Bahnstrecke Rostock-Rostock Seehafen Nord, Nordic Yards Warnemünde, Rostocker Stadthafen, Georg Büchner, Hubbrücke Schwaan, Hafenbahn Rostock, Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft, Unterwarnow, Naturschutzgebiet Unteres Warnowland, Traditionsschiff Typ Frieden, Einsatzflottille 1, Bützow-Güstrow-Kanal, Göwe, Festival im Stadthafen, Bietnitz, Pinnower See, Breitling, Naturschutzgebiet Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz, 1. Korvettengeschwader, Naturschutzgebiet Warnowseen, Motel, Klock 8, achtern Strom, Binnensee, Crivitzer See, Holzendorfer See, Groß Labenzer See, Naturschutzgebiet Warnowtal bei Karnin, Beke, Barniner See, Waidbach, Zarnow, Großer Wariner See, Neuklostersee, Kösterbeck, Mickowsee, Rühner See, Settiner See, Keezer See, Brüeler Bach, Cambser See, Glammsee, Weißer See, Groß Tessiner See, Bützower See, Schwarzer See, Sildemower See, Neuhofer See, Tempziner See, Großer Steedersee, Temse. Auszug: Der Warnowtunnel, auch Warnowquerung genannt, ist eine Straßenunterquerung der Warnow. Sie verbindet die beiden Ufer im Norden Rostocks zwischen Schmarl und Krummendorf durch einen 790 Meter langen vierspurigen Tunnel miteinander. Sie ist die erste mautpflichtige, privatwirtschaftlich betriebene Fahrstrecke in Deutschland im Durchgangsverkehr. In den 1920er Jahren wurde ein Plan für eine Brücke vom Stadthafen nach Gehlsdorf in Höhe des Kanonsberges angefertigt, als Warnowbrücke aus den Planungen der späten 1960er Jahre. Im Flächennutzungsplan von 1950 kommt eine Warnowquerung von Gehlsdorf über Bramow in Richtung Hamburger Straße als Bestandteil eines Stadtringes vor. Im Generalverkehrsplan von 1959 ist eine Fährverbindung von Schmarl nach Oldendorf enthalten. Der Generalverkehrsplan von 1967 verzeichnet im Zusammenhang mit dem neuen Überseehafen und dem beginnenden Wohnungsbau in Lütten Klein an dieser Stelle eine feste Warnowquerung als Tunnel. Dieser ist auch Bestandteil der darauf aufbauenden Planungen der 1970er Jahre. Dadurch hielten sich die umliegenden Straßenbauarbeiten in Grenzen, da beidseitig der Warnow bereits 4-spurig ausgebaute Straßen bis fast ans Ufer führten (im Westen die Warnowallee (Zubringer zur B 103 und im Osten die A19). Bald nach der Wende wurde ein Antrag zur Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gestellt. Dieser wurde aufgrund der geringen Bedeutung der Trasse für den überregionalen Verkehr im Bundesfernstraßennetz jedoch nicht bewilligt. Im Generalverkehrsplan 1992/93 ist die nördliche Warnowquerung als Tunnel oder Hochbrücke genannt. Im Integrierten Gesamtverkehrskonzept von 1998 ist die Warnowbrücke nach Gehlsdorf nicht mehr enthalten. Mit der Gesetzesnovelle von 1994 zum Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz wurde das Tunnelprojekt konkret. Die bereits seit der Wende laufenden Planungen wurden intensiviert und die erforderlichen Vorbereitungen begonnen. Für die Herstellung der rechtlichen Voraussetzungen war
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