Waldgesetz für den Freistaat Sachsen
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Das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen wurde durch das zum 1. August 2008 in Kraft getretene Verwaltungsneuordnungsgesetz tief greifend geändert. Der zweigliedrige Aufbau der Einheitsforstverwaltung wurde zugunsten einer dreistufigen Gliederung und einer Trennung der Vollzugs- und Bewirtschaftungsaufgaben aufgegeben. Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt die praxisorientierte und systematische Kommentierung eine wertvolle Arbeitshilfe für alle dar, die sich mit forstrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. Sie dient Waldbesitzern und Forstbetriebsgemeinschaften genauso wie Forstsachverständigen und Verwaltungsbediensteten.
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