Wahlen und Wahlkampf in Rheinland-Pfalz
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Parlamente sind auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens- der staatlichen in Bund und Ländern wie der kommunalen in Gemeinden und Kreisen- Kernstücke der politischen Willensbildung in unserer Demokratie. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", so sagt Artikel 20 des Grundgesetzes. Ein entscheidendes Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind Wahlen und Abstimmungen. Durch sie werden Zu sammensetzung und Auftrag der Organe bestimmt, die den Willen des Volkes in konkretes, praktisches politisches Handeln umsetzen. Wahlen gehören daher zum Kernbestand der demokratischen Ordnung, sie sind nicht unverbindliches Ritual, sondern Ursprung demokra tischer Legitimation, hieraus beziehen die Gewählten, das heißt die Vertreter des Volkes, das Recht und die Verpflichtung zur Gestaltung des öffentlichen Lebens. Der Wahlkampf der Parteien und das Verhal ten der Wähler sind zugleich aber auch Ausdruck und Spiegel der politischen Kultur einer Gesellschaft, Wahlen und Wahlkämpfe sind dabei ein Test für demokratische Mündigkeit. Als entscheidender Akt politischer Meinungs- und Willensbildung sind Wahlen ebenso ein Stück politischer Bildung. Bei kaum einer anderen Gelegenheit ist der Bürger so unmittelbar gefordert und wird ihm eine Entscheidung mit öffentlicher, über seine Person hinausreichender Konsequenz ab verlangt. Politische Bildung ist im Hinblick darauf zugleich Vor aussetzung und Folge.
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