Vorweggenommene Erbfolge im Privatvermögen unter besonderer Berücksichtigung wiederkehrender Leistungen
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Die vorweggenommene Erbfolge ist keine Erfindung unserer Zeit. Die Intention, den Nachlass bereits zu Lebzeiten definitiv zu ordnen, bestand zu allen Zeiten, und ebenso der Wunsch, zumindest die wirtschaftlichen Folgen ihrer Verwirklichung erst nach dem Tod des Übertragenden in vollem Umfang eintreten zu lassen. ¿Übergabeverträge¿ waren im 19. Jahrhundert im landwirtschaftlichen Bereich verbreitet und hatten dort eine klare Zielsetzung: Die Bewirtschaftung eines Bauerhofs auch in der nächsten Generation zu sichern.
Zwar stellte sich angesichts zweier Weltkriege, Vertreibung, Weltwirtschaftskrise und Inflation die Frage nach der Sicherung von Vermögenswerten für frühere Generationen naturgemäß nur vereinzelt. In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung der Vermögensnachfolge jedoch stark gewachsen. Ursächlich hierfür sind der zunehmende Wohlstand und der anstehende Generationswechsel der Gründergeneration.
Schätzungen zufolge werden bis zum Jahr 2010 in Deutschland rund 2 Billion Euro an Geld-, Immobilien- und Sachwerten vererbt werden. Über 1 Million Häuser werden dadurch ihre Eigentümer wechseln. Der Schwerpunkt der Gestaltung einer Vermögensnachfolge von Todes wegen liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Zunehmend wird Vermögen allerdings nicht nur vererbt, sondern es wird schon durch lebzeitige Rechtsgeschäfte übertragen.
Weitere Ursachen für die stark ansteigende Zahl der Vermögensübertragungen ist die zunehmende Alterserwartung der Menschen und das Bedürfnis, auch im hohen Alter durch Versorgungsleistungen ¿ z.B. in der Form familiärer Pflegeleistungen ¿ abgesichert zu sein. Die Erfahrung wiederholter Leistungskürzungen im staatlichen Gesundheitssystem bei gleichzeitig steigenden Gesundheitsausgaben und der Ungewissheit der weiteren Entwicklung verstärken die Besorgnis vieler Menschen.
Die vorliegende Arbeit nimmt daher die Novellierung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privatvermögen zum Anlass, einen aktuellen Einblick in die Regeln der vorweggenommenen Erbfolge zu geben.
Da Vermögensübertragungen im privaten Bereich diejenigen von Betriebsvermögen zumindest quantitativ deutlich übersteigen, beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf Vermögensübertragungen im Privatvermögen. Dessen ungeachtet gelten die darzulegenden Grundsätze auch bei der Übertragung von Betriebsvermögen, wobei zahlreiche Besonderheiten bedingt durch die [...]
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