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Vorstandshaftung und Vertraulichkeit

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Dürfen Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern vertraulich bleiben? Oftmals lassen sich nur auf diese Weise weitere Schäden für die Gesellschaft vermeiden. Andererseits sind entsprechende Informationen die Voraussetzung dafür, dass Aktionäre ihre Rechte im Rahmen der Organhaftung wahrnehmen können. Philipp Pauschinger untersucht vor diesem Hintergrund die aktienrechtlichen Informationspflichten und entwickelt anhand der Berichtspflicht des Aufsichtsrats, den Rechnungslegungsvorschriften, dem Fragerecht der Aktionäre sowie dem Bericht des Sonderprüfers ein System der gestuften Aktionärsinformation. In einem weiteren Schritt zeigt er auf, wie dieses System die Organhaftung im Gesellschaftsinteresse stärkt.
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