Vormundschaft und Pflegschaft in der Rechtspraxis
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Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:
- Mündel im Zentrum des Vormundschaftsrechts
- Stärkung der ehrenamtlichen Vormünder
- Bessere Beteiligung von Pflegeeltern durch "Pflegeperson als Pfleger"
- Stärkere Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern/Pflegern
- Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).
Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Vormünder, Verfahrenspfleger und -beistände sowie weitere professionelle Akteure. Alles auf aktuellem Stand, Änderungen wie das (vorgesehene) "Reparaturgesetz" sind schon berücksichtigt. Alles systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Der Autor bietet aufgrund seiner langjährigen richterlichen und literarischen Erfahrung mit dieser Materie eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung.
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