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Vonselbsterwerb und Antrittserwerb

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Das Stichwort des Erbschaftserwerbs bezeichnet den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf den Erben. Auf der Grundlage einer Erbfolge kraft Gesetzes haben sich insoweit im kontinental-europäischen Rechtskreis der Vonselbsterwerb und der Antrittserwerb der Erbschaft entwickelt. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit in beiden Varianten des Erbschaftserwerbs die unterschiedlichen Interessenlagen der am Erbfall Beteiligten - Erblasser, Erbe und Nachlaßgläubiger - berücksichtigt werden. Dazu stellt die Autorin das geltende deutsche und italienische Recht gegenüber. Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Strukturen werden deren Grundlagen im römischen und im älteren deutschen Recht aufgezeigt.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

73,00 CHF