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Vom Staat der Demokratie

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Demokratie ist dort, wo die Bürger durch oder aufgrund staatlichen Rechts berechtigt sind, an der öffentlichen Gewalt teilzuhaben. Der Vorhalt politischer Entgrenzung gehört zum praktischen Erfahrungsbegriff der Demokratie. Ihre rechtlichen Regeln erzeugen im politischen Prozess eigensinnige Sozialisations- wie Selektions- und Suspensionseffekte. In solchen Grenzregionen vollzieht die jüngere Rechtsentwicklung einen allmählichen Begriffswandel. Die Vorstellung kollektiver Volkssouveränität als Grund und als Maßstab der Demokratie tritt zurück. In den Mittelpunkt rücken die einzelnen Bürger. Es sind deren politische Teilhaberechte, aus denen die Demokratie ihr kritisches und emanzipatives Potential bezieht. Unter diesem Ansatz aber öffnen sich neue konstruktive Wege zu einer Demokratie auch in staatlich abgeleiteten Ordnungsräumen, sowohl oberhalb als auch unterhalb des Staates. Zumal für eine weitergehende Mitwirkung an der Europäischen Union werden verfassungsfortbildende Integrationsreserven des Grundgesetzes sichtbar, die bisher noch nicht ausgelotet sind.
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