Vom Selbstversorger zum Selbstfürsorger. Konzeptionierung einer Jugendhilfeeinrichtung mit permakulturellem Hintergrund
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1, 5, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen, Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll ein Konzept für eine vollstationäre Einrichtung erarbeitet werden und die Vorteile der Verbindung von Hilfen zur Erziehung und der Permakultur aufgezeigt werden. Hierfür wurde eine fiktive Einrichtung konzipiert, welche sich nach den Vorgaben des Thüringer Landesjugendamtes richtet und somit das Prüfverfahren durch dieses bestehen kann.Die Arbeit mit sogenannten "Systemsprengern" findet in der Hilfe zur Erziehung immer mehr Beachtung. Dennoch gibt es wenige vollstationäre Einrichtungen, die sich auf die Arbeit mit der besonderen Klientel spezialisiert haben. Doch gerade für diese würde eine spezielle Unterbringung Entlastung für die Jugendlichen selbst, aber auch für die "Normaleinrichtungen" bringen.Hinzu kommt der immer größer werdende Leistungsanspruch durch die Gesellschaft an die jungen Menschen. Gerade Jugendliche, welche nicht in das System passen, leiden häufig unter dem Ausschluss aus diesem und reagieren mit unangepasstem, teils fremd- oder autoaggressivem Verhalten und bringen sich somit immer mehr in eine abseitige Lage, die ein Leben im gesellschaftskonformen System bald unmöglich macht. Die Möglichkeiten der Hilfen durch die Jugendämter sind für diese Klientel schnell ausgeschöpft. Einrichtungen verweigern die Aufnahme der Jugendlichen, der Jugendliche verweigert die Mitarbeit und häufig kommt der defizitäre Blick der Jugendamtsmitarbeiter*innen hinzu, welche durch zu hohe Belastungen wenig Ressourcen zur differenzierten Arbeit mit allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung haben.Eine Jugendhilfeeinrichtung soll ein Ort sein, der Jugendliche auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet. Die Herstellung von Autonomie ist oberstes Gebot. Doch wie dies geschehen soll, ist nicht definiert und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger der freien Jugendhilfe.
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