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Vom Rohen zum Hohen

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Die Arbeit befasst sich mit strafrechtshistorischen Texten des 19. Jahrhunderts, die von der Entstehung eines öffentlichen Strafrechts berichten. In diesen Texten werden in vielerlei Hinsicht Entwicklungen "vom Rohen zum Hohen" thematisiert. Für die Autoren der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts trug das deutsch-germanische Strafrecht seit jeher zugleich hoch-geistige und roh-körperliche Züge, wobei die rohen Anfänge als der wertvolle - weil entwicklungsfähige - Teil angesehen wurden. Seit der Mitte des Jahrhunderts nehmen die Autoren eine Umwertung vor. Das ursprünglich "Rohe" erscheint nunmehr als grausame und triebgesteuerte Rache. Kollektivsubjekt der Strafrechtsgeschichte war nun nicht mehr das germanisch-deutsche Volk, sondern die Menschheit schlechthin, die den Vergeltungstrieb durch Geist und Intellekt überwunden habe. Das "lange 19. Jahrhundert" endete mit einer neuerlichen Hochschätzung der rohen Anfänge, was den Kulturpessimismus und die Zivilisationskritik der Jahrhundertwende widerspiegelte.
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