Vom Reichshofrat zur Reichsfilmkammer
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Die Aufsätze ranken sich um die Grundfrage von Autor und Werk durch fünf Jahrhunderte. Reichshofrat und Reichsfilmkammer dienen dabei allein als Verklammerung, um den Untersuchungsgegenstand der Entwicklung der Rechte an herkömmlichen Büchern bis zu den Drehbüchern an Filmen zeitlich einzugrenzen.
Liegt zum einen der Schwerpunkt auf Kölner Fällen vor dem Reichshofrat (Gergen), thematisiert Eichacker die Probleme in Nürnberg vornehmlich für das 17. Jhd. und bringt das Naturrecht mit ins Spiel. Unerlaubten Nachdruck im 18. Jhd. spiegelt die Studie über Linguet und seinen Übersetzer Reich wider (Kühne). Dem folgt die aktenmäßige Darstellung des Streites um den Nachdruck zwischen Schelling und Paulus im 19. Jhd. (Nomine). Der Leser wird schließlich in die Filmwelt des 20. Jhd. zur Reichsfilmkammer geführt und zur Frage, wer als Autor des Filmes bzw. des Drehbuches zu qualifizieren war (Götz von Olenhusen).
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