Vom Exequatur zum qualifizierten Klauselerteilungsverfahren
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Die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen markiert einen Systemwechsel im Europäischen Zivilprozessrecht. Der Gläubiger einer Forderung braucht für eine Vollstreckung im Ausland nicht länger ein Verfahren zur Vollstreckbarerklärung im Zweitstaat zu durchlaufen, sondern kann stattdessen vor dem Ausgangsgericht eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel beantragen und soll dadurch Zeit und Kosten sparen. Im Kern enthält die Verordnung eine Reihe von prozessualen Mindeststandards zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Schuldners, deren Einhaltung die nationalen Verfahrensordnungen gewährleisten müssen.
Das vorliegende Werk untersucht rechtsvergleichend, ob das neue Verfahren im Zusammenspiel mit den nationalen Verfahrensordnungen gegenüber dem bisherigen Exequaturverfahren tatsächlich einen Fortschritt für den Gläubiger darstellt, ohne dabei die Rechte des Schuldners zu vernachlässigen. Des Weiteren stellt es die neue Verordnung den künftigen Rechtsakten zur Schaffung eines Europäischen Mahnverfahrens, eines Europäischen Bagatellverfahrens und zur erleichterten Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber.
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