Völkerrechtliche Haftung im Kulturgüterschutzrecht
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Diese Arbeit untersucht verschiedene konkrete Situationen, in denen völkerrechtliche Bestimmungen zum Kulturgüterschutz verletzt sind. Verletzungen des Kulturgüterschutzes lösen völkerrechtliche Haftungsansprüche aus. Dies gilt insbesondere für die Raub- und Beutekunstproblematik aus dem Zweiten Weltkrieg. Hier folgt aus den Grundsätzen zur Staatenverantwortlichkeit, dass die Staaten untereinander zur Rückgabe verschleppter Kulturgüter verpflichtet sind. In Friedenszeiten lösen vor allem Verletzungen der UNESCO-Welterbekonvention Haftungsansprüche aus. Dies gilt beispielsweise für die Zerstörung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan, aber auch für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden. In Einzelfällen kann auch illegaler Kunsthandel eine völkerrechtliche Haftung begründen.
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