Völkerrechtliche Grundlage der Nürnberger Prozesse
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1, 7, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Historisches Seminar), Veranstaltung: Globale Geschichte des Völkerrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der bekannteste Nürnberger Prozess ist der gegen die Hauptkriegsverbrecher, aber er war nicht der einzige. Es sollten bis 1949 noch zwölf weitere Folgen. Aber auf welcher völkerrechtlichen Grundlage? Dies ist Leitfrage der vorliegenden Seminararbeit. Dabei soll auf keinen Fall die Legitimität der Prozesse, geschweige den der Urteile in Frage gestellt werden. Eine Verurteilung der Verbrechen ist schon allein aus Respekt gegenüber den Opfern von äußerster Wichtigkeit. Im Laufe der Seminararbeit werden die rechtlichen Grundlagen des Prozesses erläutert.
Die Seminararbeit beginnt mit einer kurzen juristischen Definition des Völkerrechts, im Anschluss dessen folgt die Vorgeschichte des Prozesses. Danach werden die einzelnen rechtlichen Grundlagen erläutert. Begonnen wird dabei mit dem Londoner Abkommen, der wohl wichtigsten Grundlage. Danach folgt die Haager Landkriegsordnung, welche allerdings nur kurz erläutert wird. Ein Problemfall stellt die Rechtsnorm "nulla poena sine lege" (Keine Strafe ohne Gesetz) dar. Es wird kurz erläutert, in wie weit sie einen Einfluss auf den Prozess hat. Daran folgt eine kurze Ausführung des Alliiertenkontrollratsgesetz Nr. 10, welches für die Nachfolgeprozesse von Bedeutung ist. Der Briand-Kellogg-Pakt und der Vertrag von Locarno beenden die Auflistung der juristischen Grundlagen. Ein kurzer Überblick über den Hauptkriegsverbrecherprozess im fünften Kapitel soll einen kurzen Einblick verschaffen, in wie weit die geschaffenen Rechtsnormen Anwendung fanden. Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den Nachwirkungen der Prozesse. Im Fazit soll die eingangs gestellte Leitfrage beantwortet werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Prozesse statt fanden. Es soll der Beweis erstellt werden, das die Kriegsverbrecherprozesse eine solide rechtliche Grundlage haben.
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