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Völkerrecht im innerstaatlichen Bereich

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Die Wechselbeziehungen zwischen staatlichem Recht und Völkerrecht sind in der jüngsten Zeit in den Fokus der wissenschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Völkerrecht ist längst keine Angelegenheit nur der Regierungen und Parlamente mehr, sondern betrifft die tägliche Arbeit vieler staatlicher Behörden und Gerichte. Selbst Individuen sind davon mitunter empfindlich betroffen, wie die Liste der Terrorverdächtigen des Al Qaida und Taliban-Sanktionsausschusses eindrücklich vor Augen geführt hat. Die Tätigkeit staatlicher Stellen wirkt überdies auf das Völkerrecht zurück, etwa indem nationale Rechtsprechung seine Auslegung bestimmt oder zur Bildung von Gewohnheitsrecht beiträgt. Unter dem Generalthema "Völkerrecht im innerstaatlichen Bereich" werden, gebündelt zu den Themenkreisen "Nationale Gerichtsbarkeit", "Menschenrechte" und "Demokratie", gleichermaßen aktuelle wie grundlegende Einzelfragen des Zusammenspiels der Völkerrechtsordnung, der Gemeinschaftsrechtsordnung sowie innerstaatlicher Rechtsordnungen in wissenschaftlich fundierter Weise dargestellt und aufgearbeitet.
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