VOB/A
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Der neue VOB/A-Kommentar berücksichtigt die Neuerungen der Vergaberechtsreform 2016 und 2019 sowie die aktuelle Rechtsprechung. Er erläutert die Vorschriften des 1. und 2. Abschnitts prägnant, praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert. Sie erhalten ein wertvolles Hilfsmittel für die tägliche Vergabepraxis.
Der VOB/A-Kommentar beinhaltet ebenfalls die Änderungen durch die VOB/A-Reform 2019. Hierzu gehören u.a.im Unterschwellenbereich
- Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb,
- Erleichterter Nachweis der Eignung, im Teilnahmewettbewerb sollen Nachweise nur von den in Frage kommenden Bietern verlangt werden,
- Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 EUR,
- Verzicht auf Nachweise, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist,
- Zulassung mehrerer Hauptangebote,
- Neufassung der Nachforderungsregeln,
- Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen
- Klarstellung der Zuschlagsentscheidung.
Für die VOB/A 2016 liegen insbesondere folgende Neuerungen vor, die fundiert dargestellte werden:
- Innovationspartnerschaft als neue Vergabeart,
- Neue Voraussetzungen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens,
- Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen,
- Neue Vorgaben bei der Wahl der Kommunikationsformen (eVergabe) sowie
- Nachweis der Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
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