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Videoüberwachung. Lösung zur Gefahrenabwehr oder der nur eine Verlagerung der Kriminalität?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1, 0, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Anschlag jagt den nächsten. Einer Straftat folgt die nächste. Nach jedem Delikt geht die Diskussion um die Videoüberwachung erneut von vorne los. Die Politik fordert seit langem eine schärfere Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, um Straftaten vorzubeugen. So fordert auch die SPD einen stärkeren Gebrauch von Videoüberwachung, um dem Terror ein Ende zu setzen. Auch Wolfgang Schäuble forderte schon 2006 die Ausweitung der Videoüberwachung zum Schutz vor Straftaten. Die Frage ist, ob ein Ende des Terrors durch Videoüberwachung zu erreichen ist. Videoüberwachung soll nicht nur die Begehung von Straftaten verhindern, sondern auch psychologische Aspekte aufgreifen. Dazu gehört, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu steigern. Dem steht jedoch die Angst eines Überwachungsstaates entgegen, welches die Grundrechtsausübung der Bürger beschränken würde. Andere sind der Meinung, eine Videoüberwachung führe nicht zu mehr Sicherheit, sondern wiege lediglich den Bürger in Sicherheit und würde den Personalmangel der Polizei verschleiern. Zudem wird bezweifelt, ob eine Überwachung allein den Effekt einer Kriminalitätsverlagerung, also einen Verdrängungseffekt, bewirke. Zusammengefasst stellt sich somit die Frage, ob Videoüberwachung - politisch gewünscht - ein taugliches Mittel zur Gefahrenabwehr ist.
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