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Verwendungsbeschränkungen im Europarecht

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In der Europäischen Union ist der freie Warenverkehr gewährleistet - das bedeutet, dass der Handel mit Waren innerhalb der Union nicht aufgrund eines Grenzübertritts behindert werden darf. Wie ist allerdings die Rechtslage, wenn nicht die Ein- oder Ausfuhr eines Produkts vereitelt wird, sondern erst dessen bestimmungsgemäße Verwendung? In diesem Buch werden nach einer kurzen Zusammenfassung der Bestimmungen zum freien Warenverkehr die bisher zum Thema Nutzungsmodalitäten ergangenen Urteile des EuGH erläutert und unter die Lupe genommen.
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