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Vertrauen im Recht

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Vertrauen und dessen Schutz sind «Essenz und Grundlage» (Hartmut Maurer) des demokratischen Rechtsstaats. Doch was ist Vertrauen eigentlich? Und was zeichnet das Rechtsvertrauen aus, das Treu und Glauben, ja dem gesamten Recht zugrunde liegen soll? Kann der Staat in Zeiten von Individualisierung, Komplexität, globalen Krisen und einer breiten Elitenkritik überhaupt noch auf Vertrauen setzen? Eine interdisziplinäre Rahmentheorie des Vertrauens bildet die Grundlage für eine Theorie des Rechtsvertrauens im demokratischen Verfassungsstaat. Das Rechtsvertrauen gibt sich dabei in einer Typologie als variabler Rechtsgrundsatz und zentraler Auslegungstopos unseres Rechts zu erkennen. Es vermag, als ethische Kategorie verstanden (vinculum societatis), das Recht auf den Menschen zu beziehen und dem Staat die erforderliche Legitimität zu verleihen.
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