Vertragsgestaltung und Gesetzesbindung im Recht der Zeitarbeit
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Die Arbeit untersucht die individual- und kollektivvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten des Zeitarbeitsverhältnisses. Die Zeitarbeit ist die am stärksten expandierende Beschäftigungsform der vergangenen Jahre. Was die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse angeht, sind Zeitarbeitsverhältnisse untypisch: Das Direktionsrecht liegt nicht allein beim Vertragsarbeitgeber. Neben den zwingenden gesetzlichen Regelungen spielt der Individualarbeitsvertrag die entscheidende Rolle. Kollektivvertragliche Regelungen existieren im Bereich der Zeitarbeit bisher nur vereinzelt. Das zwingende Gesetzesrecht, insbesondere das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), setzt den Gestaltungsmöglichkeiten des Zeitarbeitsvertrages enge Grenzen. Grundlage der Untersuchung bildet eine in der Praxis durchgeführte Rechtstatsachenforschung zur Vertragsgestaltung des Zeitarbeitsverhältnisses.
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