Vertragsanpassung und Streitbeilegung bei internationalen Bauprojekten auf Basis der FIDIC-Standardvertragsmuster
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Die Abwicklung von Bauverträgen erfolgt in den industrialisierten Ländern bzw. bei Großprojekten unabhängig von ihrer geografischen Orientierung stets unter dem Gesichtspunkt besonderer Rahmenbedingungen, die man als strukturelle Besonderheiten der Bauprojektentwicklung bezeichnen kann. Jedoch stehen diesen Rahmenbedingungen national unterschiedliche Branchen-, Organisations- und Vertragsstrukturen zur Projektabwicklung gegenüber. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Situation der Projektbeteiligten in Deutschland derzeit nicht allein aufgrund konjunktureller Einflussfaktoren problematisch. Gewandelte Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft zeigen zurzeit deutlich, dass hier die traditionellen Modelle der Vertragsabwicklung an zentralen Punkten ineffizient bzw. suboptimal geworden sind. Vor diesem Hintergrund gilt es, neue Konzepte zu formulieren, die den veränderten Anforderungen besser gerecht werden und den Weg für eine effizientere Projektabwicklung ebnen.
Ein Ansatz dafür ist die Reformierung der Bauvertragsstrukturen in Deutschland. Hier bieten etwa die ausländische Bauwirtschaft oder international etablierte Vertragsformen entsprechende Innovationspotentiale. Ein Beispiel für eine erfolgreiche auf Deutschland adaptierte Vertragsalternative liefern die aus dem angelsächsischen Recht stammenden GMP-Verträge. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass es aufgrund verschiedener Rechtssysteme und Branchenstrukturen in den einzelnen Ländern schwer bzw. unmöglich ist jede effiziente Vertragsform auf die nationale Ebene zu übertragen. Dennoch können ggf. Lösungsansätze für die operative bzw. strukturelle Abwicklung typischer Vertragsprobleme gefunden werden, um sie dann mittels geeigneter Vertragsklauseln auch in Deutschland einzusetzen, sofern sie nicht gegen gültige Rechtsprinzipien verstoßen.
Das Ziel der Arbeit ist es, in diesem Zusammenhang die internationalen gebräuchlichen FIDIC-Vertragsmuster vorzustellen und im Hinblick auf ihre Adaption von Verfahrensregeln zur Lösung zentraler Kernprobleme des Bauvertrages zu analysieren.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen