Vertragsabschluß beim grenzüberschreitenden Verbraucherleasing
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Im Anwendungsbereich des Art. 29 EGBGB hat der Richter zugunsten des Verbrauchers das günstigere Recht - Heimatrecht oder gewähltes Recht - anzuwenden. In der Arbeit werden zunächst die zentralen Begriffe Leasing und Verbraucher sowie die Voraussetzungen des Art. 29 EGBGB untersucht. Danach werden die Voraussetzungen des Abschlusses eines Leasingvertrages mit einem Verbraucher im deutschen, englischen und französischen Recht dargestellt. Kernstück der Arbeit ist die Durchführung des in Art. 29 EGBGB angeordneten Günstigkeitsvergleichs am Beispiel des Leasingvertrages. Es wird anhand dieses Beispiels dargestellt, in welchen Fällen es für den deutschen Verbraucher günstiger ist, sich auf das englische oder französische Recht als das vertraglich gewählte Recht zu berufen, und wann sich der Rückgriff auf das Heimatrecht empfiehlt.
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